Energieeffizient bauen & sanieren: BEG-Förderung 2022

Für energie­effizientes Sanieren und Bauen hat die Bundes­regierung milliarden­schwere Anreize geschaffen: Durch die BEG-Förderung könnte es ggf. besonders interessant sein, in ein Effizienz­haus zu investieren. Im Januar 2022 gab die KfW jedoch kurz­fristig einen Antrags­stopp bekannt. Wir geben Ihnen einen Über­blick auf die Förder­land­schaft der BEG: Erfahren Sie hier, welche Förder­mittel Sie aktuell beantragen können und was der Programm­stopp möglicher­weise für Ihr Vor­haben bedeutet.

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Was ist die BEG-Förderung?

Die neue Bundes­förderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) startete am 1. Juli 2021 – mit verbesserten Förder­konditionen, mehr Flexibili­tät und vereinfachtem Zugang. In der BEG sind die ver­schiedenen Förder­programme von KfW Banken­grupe und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kontrolle) unter einem Dach gebündelt. Damit brauchen Sie nur noch einen Antrag einzureichen, um sämtliche Förder­angebote der KfW und BAFA zu beantragen.

Die BEG hat die bisherigen Förder­maßnahmen in drei Programmen neu strukturiert – hier sehen Sie eine aktuelle Übersicht zur BEG-Förderung:

  • BEG Wohn­gebäude (WG) für Neubau
  • BEG Nicht­wohn­gebäude (NWG) für Neubau und Sanierung von Effizienz­gebäuden
  • BEG Einzel­maß­nahmen (EM) für Sanierung von WG und NWG

Ganz gleich, ob Sie eine BEG-Förderung für Neubau oder die ener­getische Sanierung Ihrer Immo­bilie bean­spruchen möchten – alle Angebote sind sowohl als Zuschuss- als auch als Kredit­förderung erhältlich. Ergänzend dazu gibt es eine Förderung für ener­getische Fach­planungs- und Bau­begleitungs­leistungen.

Tipp

Für den Hauskauf und -bau stehen weitere Fördermöglichkeiten zur Auswahl. Dazu gehören u. a. Wohn-Riester, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage.

BEG-Förderung bei der KfW zum 24.01.2022 gestoppt

Die KfW Bankengruppe gab am 24. Januar 2022 einen Förderstopp für Programme nach der BEG bekannt. Davon waren zunächst diese KfW-Programmbereiche betroffen:

  • Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 55 im Neubau (EH/EG 55)
  • Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 40 im Neubau (EH/EG 40)
  • Ener­getische Sanierung

EH 40 Neubauförderung bis 31.12.2022 verlängert

Für die Neubauförderung Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 gibt es nach dem vorläufigen Förderstopp mittlerweile eine Lösung. Wie Wirtschaftsminister Habeck ankündigte, geht das Förderprogramm mit reduzierten Fördersätzen ab dem 20. April in die Verlängerung.

Budget und Zeitrahmen sind allerdings begrenzt: Im Fördertopf steckt eine Milliarde Euro. Anträge für die Neubauförderung in der jetzigen Form nimmt die KfW bis zum 31. Dezember entgegen. Für Bauherren besteht daher ein gewisser Zugzwang: Wenn Sie energieeffizient bauen und eine Förderung bekommen möchten, haben Sie nur noch bis zum Jahresende Zeit für Ihren Antrag. Es ist allerdings möglich, dass die Fördermittel schon früher zur Neige gehen.

Zusätzlich ist eine Neuausrichtung der Neubauförderung geplant:

  • Sobald die bisher genehmigten Fördermittel im Jahr 2022 ausgeschöpft sind, geht direkt das Programm EH 40 Nachhaltigkeit (EH 40 NH) an den Start. Die Förderung ist dann an das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) geknüpft und endet ebenfalls am 31. Dezember 2022.
  • Ab Januar 2023 soll ein neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ die bisherige Neubauförderung ablösen. Die Förderbedingungen orientieren sich hierbei noch deutlicher an den Treibhausgas-Emissionen von Gebäuden.

Sanierungsförderung geht ebenfalls in die nächste Runde

Wenn Sie Ihre Immobilie mit einem Kredit oder Zuschuss der KfW energetisch sanieren möchten, gibt es gute Neuigkeiten: Die KfW-Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind bereits am 22. Februar wieder angelaufen. Dazu hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss die Mittel für die BEG entsprechend aufgestockt, um die hohe Nachfrage zu bedienen. Dies betrifft die Förderkredite 261 und 262 sowie den Förderkredit 263. Die KfW bietet zudem wieder Sanierungszuschüsse zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden (Zuschuss 461) und Nichtwohngebäuden (Zuschuss 463) an.

Endgültig eingestellt: Neubauförderung EH 55

Diese Neubauförderung Förderungder Effizienzhaus-Stufe 55 für energieeffizientes Bauen hat die KfW vollständig verworfen. Das Programm Effizienzhaus-Stufe 55 sollte eigentlich erst Ende Januar 2022 auslaufen, mit dem Antragsstopp kam das Ende nun etwas früher.

Was passiert mit Altanträgen?

Für alle, die ihren Förder­antrag vor dem 24. Januar 2022 eingereicht haben, gibt es gute Nach­richten: Altanträge bearbeitet die KfW weiterhin nach den bisherigen Programm­kriterien. Falls Ihr Bau­vorhaben förderfähig ist, erhalten Sie dafür auch die ent­sprechende finanzielle Unterstützung. Die KfW weist darauf hin, dass die Prüfung aller ein­gegangenen Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Anfragen zum Bearbeitungs­stand beantwortet die Bankengruppe nicht.

Der Förder­stopp hat des Weiteren keine Aus­wirkungen auf schon bewilligte Anträge. Sie können daher den Investitions­zuschuss abrufen, sobald Sie die Förder­voraus­setzungen nachweisen.

Warum wurde die BEG-Förderung gestoppt?

Der vorläufige Programm­stopp zum 24. Januar 2022 kam für viele unerwartet. Als Grund nennt die KfW eine „enorme Antragsflut“, insbesondere für den Bereich der EH 55 Neu­bau­förderung. Die bereit­gestellten Förder­mittel sind dadurch bereits ausgeschöpft. Aus diesem Grund musste die KfW unter Berück­sichtigung der vorläufigen Haushalts­führung die Programme vorerst aussetzen bzw. vorzeitig einstellen. Eine Rolle spielen außerdem Entscheidungen hinsichtlich klima­politischer Ziele im Gebäude­bereich. Der Gebäude­förderung steht damit eine wiederholte Neuaus­richtung bevor.

Welche BEG-Förderung gibt es 2022?

Häusle­bauer und Immobilien­käufer können dennoch aufatmen: Denn der Antrags­stopp bei der KfW betrifft längst nicht alle BEG-Förder­bereiche. Wenn Sie ein Eigen­heim finanzieren möchten, lohnt es sich daher, die Möglich­keiten einer BEG-Förderung zu prüfen. Diese Förder­angebote sind 2022 weiterhin verfügbar:

  1. Das KfW-Wohnungs­eigen­tums­pro­gramm (Kredit 124) ist speziell für den Kauf und Bau selbst genutzter Immo­bilien vorgesehen. Die KfW fördert Ihr Eigen­heim bzw. Ihre Eigen­tums­wohnung mit einem zins­vergünstigten Kredit bis zu 100.000 Euro.
  2. Das Förder­produkt Alters­gerecht Umbauen (Kredit 159) unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause komfortabler und sicherer zu machen. Außer­dem ist die Förderung für den Kauf von umge­bautem Wohnraum erhältlich. Der geförderte Kredit­betrag ist auf maximal 50.000 Euro beschränkt.

BEG-Förderung über BAFA läuft weiter

Die Zuschuss­förderungen über das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) bleiben unverändert bestehen. Diese Programme umfassen die BEG-Förderung für Einzel­maß­nahmen. Für folgende Maß­nahmen und Gebäude­teile ist eine Förderung möglich:

  • Gebäude­hülle (Dämmung, Einbau von Türen etc.)
  • Anlagen­technik
  • Erneuer­bare Energien für Heizungs­anlagen
  • Heizungs­optimierung
  • Fach­planung und Baube­gleitung, wenn diese im Zusammen­hang mit einer geförderten Maßnahme stehen

Wer kann die BEG-Förderung beantragen?

Der Förderweg über die BEG steht grundsätzlich jedem offen, der eine Immobilie erwirbt, neu baut oder saniert. Für jedes Förderprodukt gelten unterschiedliche Voraussetzungen: Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus energieeffizient sanieren, ist die Förderung an die Energieeffizienzhaus-Stufen der KfW geknüpft. D. h. nur wenn die Sanierungsmaßnahmen eine Energieeffizienzhaus-Stufe erreichen, bekommen Sie Fördermittel für Ihr Vorhaben. Die passende BEG-Förderung beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner.

Wann wird die BEG-Förderung ausgezahlt?

Den gewährten Zuschuss für Ihr Projekt erhalten Sie erst ausgezahlt, wenn die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Dazu reichen Sie eine Bestätigung (des Energieeffizienz-Experten) bei der KfW bzw. beim BAFA ein.

Tipp

Eine BEG-Förderung beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner. Sprechen Sie mit Ihrem Finanzberater vor Ort, welche möglichen Förderangebote bei Ihrer Baufinanzierung ggf. infrage kommen. Dies kann zum Beispiel ein günstiger KfW-Kredit sein.

Wie geht es mit der BEG-Förderung 2023 weiter?

Die KfW hat die Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und die Neubauförderung für EH 40 wieder aufgenommen. Wie die Neubauförderung „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023 konkret ausgestaltet sein wird – zu dieser Frage halten wir Sie auf dem Laufenden.