Für energieeffizientes Sanieren und Bauen hat die Bundesregierung milliardenschwere Anreize geschaffen: Durch die BEG-Förderung könnte es ggf. besonders interessant sein, in ein Effizienzhaus zu investieren. Im Januar 2022 gab die KfW jedoch kurzfristig einen Antragsstopp bekannt. Wir geben Ihnen einen Überblick auf die Förderlandschaft der BEG: Erfahren Sie hier, welche Fördermittel Sie aktuell beantragen können und was der Programmstopp möglicherweise für Ihr Vorhaben bedeutet.
Energieeffizient bauen & sanieren: BEG-Förderung 2022
Was ist die BEG-Förderung?
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) startete am 1. Juli 2021 – mit verbesserten Förderkonditionen, mehr Flexibilität und vereinfachtem Zugang. In der BEG sind die verschiedenen Förderprogramme von KfW Bankengrupe und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter einem Dach gebündelt. Damit brauchen Sie nur noch einen Antrag einzureichen, um sämtliche Förderangebote der KfW und BAFA zu beantragen.
Die BEG hat die bisherigen Fördermaßnahmen in drei Programmen neu strukturiert – hier sehen Sie eine aktuelle Übersicht zur BEG-Förderung:
- BEG Wohngebäude (WG) für Neubau
- BEG Nichtwohngebäude (NWG) für Neubau und Sanierung von Effizienzgebäuden
- BEG Einzelmaßnahmen (EM) für Sanierung von WG und NWG
Ganz gleich, ob Sie eine BEG-Förderung für Neubau oder die energetische Sanierung Ihrer Immobilie beanspruchen möchten – alle Angebote sind sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung erhältlich. Ergänzend dazu gibt es eine Förderung für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Tipp
Für den Hauskauf und -bau stehen weitere Fördermöglichkeiten zur Auswahl. Dazu gehören u. a. Wohn-Riester, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage.
BEG-Förderung bei der KfW zum 24.01.2022 gestoppt
Die KfW Bankengruppe gab am 24. Januar 2022 einen Förderstopp für Programme nach der BEG bekannt. Davon waren zunächst diese KfW-Programmbereiche betroffen:
- Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG 55)
- Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG 40)
- Energetische Sanierung
EH 40 Neubauförderung bis 31.12.2022 verlängert
Für die Neubauförderung Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 gibt es nach dem vorläufigen Förderstopp mittlerweile eine Lösung. Wie Wirtschaftsminister Habeck ankündigte, geht das Förderprogramm mit reduzierten Fördersätzen ab dem 20. April in die Verlängerung.
Budget und Zeitrahmen sind allerdings begrenzt: Im Fördertopf steckt eine Milliarde Euro. Anträge für die Neubauförderung in der jetzigen Form nimmt die KfW bis zum 31. Dezember entgegen. Für Bauherren besteht daher ein gewisser Zugzwang: Wenn Sie energieeffizient bauen und eine Förderung bekommen möchten, haben Sie nur noch bis zum Jahresende Zeit für Ihren Antrag. Es ist allerdings möglich, dass die Fördermittel schon früher zur Neige gehen.
Zusätzlich ist eine Neuausrichtung der Neubauförderung geplant:
- Sobald die bisher genehmigten Fördermittel im Jahr 2022 ausgeschöpft sind, geht direkt das Programm EH 40 Nachhaltigkeit (EH 40 NH) an den Start. Die Förderung ist dann an das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) geknüpft und endet ebenfalls am 31. Dezember 2022.
- Ab Januar 2023 soll ein neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ die bisherige Neubauförderung ablösen. Die Förderbedingungen orientieren sich hierbei noch deutlicher an den Treibhausgas-Emissionen von Gebäuden.
Sanierungsförderung geht ebenfalls in die nächste Runde
Wenn Sie Ihre Immobilie mit einem Kredit oder Zuschuss der KfW energetisch sanieren möchten, gibt es gute Neuigkeiten: Die KfW-Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind bereits am 22. Februar wieder angelaufen. Dazu hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss die Mittel für die BEG entsprechend aufgestockt, um die hohe Nachfrage zu bedienen. Dies betrifft die Förderkredite 261 und 262 sowie den Förderkredit 263. Die KfW bietet zudem wieder Sanierungszuschüsse zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden (Zuschuss 461) und Nichtwohngebäuden (Zuschuss 463) an.
Endgültig eingestellt: Neubauförderung EH 55
Diese Neubauförderung Förderungder Effizienzhaus-Stufe 55 für energieeffizientes Bauen hat die KfW vollständig verworfen. Das Programm Effizienzhaus-Stufe 55 sollte eigentlich erst Ende Januar 2022 auslaufen, mit dem Antragsstopp kam das Ende nun etwas früher.
Was passiert mit Altanträgen?
Für alle, die ihren Förderantrag vor dem 24. Januar 2022 eingereicht haben, gibt es gute Nachrichten: Altanträge bearbeitet die KfW weiterhin nach den bisherigen Programmkriterien. Falls Ihr Bauvorhaben förderfähig ist, erhalten Sie dafür auch die entsprechende finanzielle Unterstützung. Die KfW weist darauf hin, dass die Prüfung aller eingegangenen Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Anfragen zum Bearbeitungsstand beantwortet die Bankengruppe nicht.
Der Förderstopp hat des Weiteren keine Auswirkungen auf schon bewilligte Anträge. Sie können daher den Investitionszuschuss abrufen, sobald Sie die Fördervoraussetzungen nachweisen.
Warum wurde die BEG-Förderung gestoppt?
Der vorläufige Programmstopp zum 24. Januar 2022 kam für viele unerwartet. Als Grund nennt die KfW eine „enorme Antragsflut“, insbesondere für den Bereich der EH 55 Neubauförderung. Die bereitgestellten Fördermittel sind dadurch bereits ausgeschöpft. Aus diesem Grund musste die KfW unter Berücksichtigung der vorläufigen Haushaltsführung die Programme vorerst aussetzen bzw. vorzeitig einstellen. Eine Rolle spielen außerdem Entscheidungen hinsichtlich klimapolitischer Ziele im Gebäudebereich. Der Gebäudeförderung steht damit eine wiederholte Neuausrichtung bevor.
Welche BEG-Förderung gibt es 2022?
Häuslebauer und Immobilienkäufer können dennoch aufatmen: Denn der Antragsstopp bei der KfW betrifft längst nicht alle BEG-Förderbereiche. Wenn Sie ein Eigenheim finanzieren möchten, lohnt es sich daher, die Möglichkeiten einer BEG-Förderung zu prüfen. Diese Förderangebote sind 2022 weiterhin verfügbar:
- Das KfW-Wohnungseigentumsprogramm (Kredit 124) ist speziell für den Kauf und Bau selbst genutzter Immobilien vorgesehen. Die KfW fördert Ihr Eigenheim bzw. Ihre Eigentumswohnung mit einem zinsvergünstigten Kredit bis zu 100.000 Euro.
- Das Förderprodukt Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause komfortabler und sicherer zu machen. Außerdem ist die Förderung für den Kauf von umgebautem Wohnraum erhältlich. Der geförderte Kreditbetrag ist auf maximal 50.000 Euro beschränkt.
BEG-Förderung über BAFA läuft weiter
Die Zuschussförderungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleiben unverändert bestehen. Diese Programme umfassen die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen. Für folgende Maßnahmen und Gebäudeteile ist eine Förderung möglich:
- Gebäudehülle (Dämmung, Einbau von Türen etc.)
- Anlagentechnik
- Erneuerbare Energien für Heizungsanlagen
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung, wenn diese im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme stehen
Wer kann die BEG-Förderung beantragen?
Der Förderweg über die BEG steht grundsätzlich jedem offen, der eine Immobilie erwirbt, neu baut oder saniert. Für jedes Förderprodukt gelten unterschiedliche Voraussetzungen: Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus energieeffizient sanieren, ist die Förderung an die Energieeffizienzhaus-Stufen der KfW geknüpft. D. h. nur wenn die Sanierungsmaßnahmen eine Energieeffizienzhaus-Stufe erreichen, bekommen Sie Fördermittel für Ihr Vorhaben. Die passende BEG-Förderung beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner.
Wann wird die BEG-Förderung ausgezahlt?
Den gewährten Zuschuss für Ihr Projekt erhalten Sie erst ausgezahlt, wenn die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Dazu reichen Sie eine Bestätigung (des Energieeffizienz-Experten) bei der KfW bzw. beim BAFA ein.
Tipp
Eine BEG-Förderung beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner. Sprechen Sie mit Ihrem Finanzberater vor Ort, welche möglichen Förderangebote bei Ihrer Baufinanzierung ggf. infrage kommen. Dies kann zum Beispiel ein günstiger KfW-Kredit sein.
Wie geht es mit der BEG-Förderung 2023 weiter?
Die KfW hat die Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und die Neubauförderung für EH 40 wieder aufgenommen. Wie die Neubauförderung „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023 konkret ausgestaltet sein wird – zu dieser Frage halten wir Sie auf dem Laufenden.