Baumängel erkennen – Checkliste deckt mögliche Schwachstellen auf

Günstiger Kaufpreis, schöne Wohngegend, ein bereits begrüntes Grundstück: Es gibt gute Gründe, eine Bestandsimmobilie zu erwerben. Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, sollten Sie Ihr Wunschobjekt jedoch genau unter die Lupe nehmen – denn Baumängel sind keine Seltenheit und können teure Folgekosten nach sich ziehen. Auch beim Hausbau treten regelmäßig Mängel auf, die für den Laien nicht immer direkt ersichtlich sind. Mit der Baumängel-Checkliste verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck.

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Was sind Baumängel?

Risse im Mauerwerk oder undichte Fenster: Nicht alle Baumängel wie diese sind sofort erkennbar. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit der Thematik näher zu beschäftigen – sowohl beim Kauf einer gebrauchten Immobilie als auch beim Hausbau.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich für Baumängel eine Definition: Und zwar ist ein Werk gemäß § 633 Abs. 2 „frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat“. Die vereinbarte Beschaffenheit eines Gebäudes finden Sie üblicherweise im Bauvertrag. Im Umkehrschluss bedeutet das: Entspricht die Immobilie nicht dem Soll-Zustand, liegt ein Baumangel vor. Baumängel bestehen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zudem, wenn das Bauwerk nicht den „anerkannten Regeln der Technik“ entspricht.

Ein Baumangel muss nicht zwingend die Funktion beeinträchtigen, wie es zum Beispiel bei einem undichten Dach der Fall ist. Auch Schönheitsfehler können einen Mangel darstellen, wenn sie die Wertschätzung berühren: Mangelhaft ist möglicherweise eine Fassade, die in einer anderen Farbe als vereinbart gestrichen wurde.

Abzugrenzen sind Baumängel von Bauschäden: Ein Bauschaden tritt erst mit der Zeit durch einen Baumangel auf. Beispielsweise entsteht Schimmel im Haus infolge einer mangelhaften Dämmung.

Häufige Baumängel – 10 Beispiele für Pfusch am Bau

Baumängel sind auf den meisten Baustellen zu finden – interessanterweise betrifft es immer wieder dieselben Probleme. Zu diesem Ergebnis kommt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), der gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung e.V. eine Langzeitstudie erstellt hat.

Gemäß der Studie kommen diese typischen Baumängel bei Ein- und Zweifamilienhäusern häufig vor:

  1. mangelhafte Außenabdichtung, die Feuchteschäden im Kellerbereich zur Folge hat
  2. Leckagen in der luftdichten Ebene (Dampfsperre) von Steildachflächen und oberen Geschossdecken
  3. Schallbrücken zwischen Doppelhaushälften
  4. zu hohe Restfeuchtegehalt vom Estrich bei der Fußbodenverlegung
  5. fehlende Ringanker, die dann zu Mauerrissen führen
  6. nicht auf Gegebenheiten vor Ort ausgelegte Fußbodenheizung
  7. Wärmedämmverbund-System mit unzulässigen Kreuzfugen
  8. mangelhafte Sockelabdichtung
  9. unzureichende Trinkwasserhygiene durch falsch konstruiertes System
  10. ungenügende Badabdichtung

Tipp

Mängel treten oftmals nicht erst bei der Bauausführung auf. Vielmehr sind viele Fehler bereits in der Bauplanung und -koordination begründet. Daher kann es für Bauherren sinnvoll sein, schon frühzeitig vor dem ersten Spatenstich einen Sachverständigen zurate zu ziehen.

 

Wer haftet bei Baumängeln?

Wenn Sie ein Haus bauen, haftet der Bauträger bzw. die Handwerksfirma für Baumängel, die während und nach Abschluss der Arbeiten auftreten. Denn Bauleistungen fallen unter die sogenannte Gewährleistung. Die Gewährleistung für Baumängel greift allerdings nicht, wenn die Schäden durch normalen, verbrauchsbedingten Verschleiß entstanden sind.

Bei einem Immobilienverkauf haftet wiederum der Verkäufer. Die Rechtsgrundlage für die Haftungsfrage findet sich im § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Demnach muss der Verkäufer eine Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln an den Käufer übergeben. Weil gebrauchte Immobilien allerdings selten mängelfrei sind, kommt hier ein großes Aber: In Kaufverträgen kann ein umfassender Haftungsausschluss vereinbart sein. Beispielsweise einigen sich die Vertragsparteien häufig darauf, dass der Käufer das Objekt im derzeitigen Zustand „wie gesehen“ übernimmt. Auf den Haftungsausschluss kann sich ein Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er offenbarungspflichtige Baumängel verschwiegen hat. Lassen Sie sich beim Vertragsabschluss immer von einem Rechtsanwalt beraten, um keine Fehler zu machen.

Baumängel und Verjährung: Wie lange habe ich Gewährleistung?

Als Bauherr haben Sie die Möglichkeit, Baumängel innerhalb der Gewährleistungsfrist anzuzeigen. Die Frist beginnt mit der Bauabnahme und gilt bei BGB-Bauverträgen für eine Dauer von fünf Jahren. Bereits beim Abnahmetermin ist es hilfreich, wenn Sie ein unabhängiger Bausachverständiger begleitet. Für Baumängel sind Gutachter und Sachverständige zuständig, die über die nötigen Qualifikationen verfügen – ihrer Expertise entgeht nur selten ein offener Baumangel.

Manche Mängel und daraus resultierende Bauschäden treten erst nach mehreren Jahren zutage. Lassen Sie Ihr Haus deshalb rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist noch einmal von einem Experten prüfen. Aufgrund der Verjährung von Baumängeln haben Sie keine Handhabe gegenüber der Baufirma, wenn die 5-Jahres-Frist abgelaufen ist. Eine Chance auf Schadensersatz besteht unter Umständen nur dann, falls Sie dem Unternehmen Arglist nachweisen können – für solche Fälle ist eine längere Gewährleistungsfrist von bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Baumängel anzeigen – Mängelrüge beim Neubau

Häufig fallen Baumängel erst nach dem Einzug ins neue Eigenheim auf. Glücklicherweise können Sie sich in den meisten Fällen auf Ihre Gewährleistungsrechte berufen. Dafür bedarf es einer Mängelrüge, die grundsätzlich schriftlich erfolgen sollte. Dokumentieren Sie die Baufehler durch Fotos und eine aussagekräftige Beschreibung. Setzen Sie der Baufirma außerdem eine angemessene Frist, um die Mängel zu beseitigen. Noch besser ist es, wenn Sie einen Bausachverständigen engagieren. Der Spezialist unterstützt Sie zudem bei der Beweissicherung, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.

Checkliste Baumängel – auch Laien können Mängel erkennen

Bereits bei der ersten Baubesichtigung können Sie sich einen Überblick über den Zustand des Hauses verschaffen, selbst dann, wenn Sie ein baufachlicher Laie sind. Folgende sichtbare Mängel sollten für Sie ein Warnzeichen sein, das Haus durch einen Experten überprüfen zulassen.

Zur Checkliste Baumängel

Spätestens bei der zweiten Besichtigung empfiehlt es sich, im Zweifel einen Fachmann mitzunehmen, beispielsweise einen Architekten, Bauingenieur oder erfahrenen Handwerker. Schön, wenn Sie – gemeinsam mit einem Experten – keine gravierenden Schäden festgestellt haben. Achten Sie dennoch darauf, dass der Verkäufer den Bauzustand des Hauses im Kaufvertrag möglichst genau beschreibt. Denn falls sich ein verborgener Mangel erst später zeigt, kann dies zur Klärung der Haftungsfrage für Sie vorteilhaft sein.