Arbeiten als Rentner – das müssen Sie beachten
Arbeiten als Rentner – mit oder ohne Bezahlung?
Noch vier Monate – dann geht Frau Petersen in Rente. Sie freut sich auf die neue Freiheit; darauf, dass sie mehr Zeit mit seinen Enkeln verbringen kann, endlich Muße hat für Hobbys. Doch hat sie auch Zweifel: Lässt sich damit der Alltag sinnvoll ausfüllen? Schließlich ist sie geistig und körperlich noch fit. Und ein kleiner Hinzuverdienst zur gesetzlichen Rente wäre auch nicht schlecht. Aber geht das überhaupt und lohnt sich das auch finanziell?
Die Antwort lautet: Ja, es geht. Dabei muss grundsätzlich zwischen zwei Formen der Arbeit unterschieden werden: der Arbeit gegen Bezahlung und dem ehrenamtlichen Engagement.
Als Rentner gegen Bezahlung arbeiten
- Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze:
Sofern Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben (für den Rentnerjahrgang 2022 liegt diese bei 65 Jahren und 11 Monaten), dürfen Sie so viel hinzuverdienen wie Sie wollen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Sie müssen Ihre Beschäftigung dann auch nicht Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dabei gilt: Jeder Cent, den Sie verdienen, sowie die Altersrente selbst müssen im Rahmen der gültigen Steuergesetze versteuert werden.
Von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung sind Sie als arbeitender Altersrentner befreit, nicht jedoch von der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss diesen Teil der Sozialabgaben in jedem Fall wie gewohnt abführen.
Alternativ ist es durch das Flexirentengesetz von 2017 möglich, weiter Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen, an denen sich der Arbeitgeber wie gewohnt beteiligt. So steigern Sie Ihre gesetzliche Rente weiter, obwohl Sie bereits Rente beziehen.
- Hinzuverdienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze:
Wenn Sie vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eine Altersrente erhalten, gleichzeitig aber weiterhin einer bezahlten Tätigkeit nachgehen möchten, gelten andere Regeln. Nach dem Flexirentengesetz dürfen Sie seit dem 1. Juli 2017 als Voll- oder Teilrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Aufgrund der Personalengpässe durch die Corona-Pandemie liegt die Grenze seit 2020 allerdings deutlich höher (2022: 46.060 Euro). Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro entfällt. Ein über den Jahreshöchstbetrag hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen (bestes Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre), wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Sie können zudem auch eine feststehende Hinzuverdienstgrenze wählen. Die Höhe der Teilrente legen Sie dann selbst fest, sie muss aber mindestens zehn Prozent der Vollrente umfassen.
Tipp
Entscheiden Sie sich dafür, weiterzuarbeiten statt Rente zu beziehen, können Sie damit Ihre Rente erhöhen. Für jeden Monat, den Sie über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten und keine Rente beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Wenn Sie Ihre Rente um ein Jahr aufschieben, erhalten Sie laut Deutscher Rentenversicherung allein dafür einen Zuschlag von 6 Prozent.. Nach dem neuen Flexirentengesetz können Sie seit 2017 zudem Ihre Rente zusätzlich erhöhen, indem Sie weiterhin Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in die Rentenversicherung abführen lassen.
Als Rentner ohne Bezahlung arbeiten – ehrenamtliches Engagement
Kommt es aufs Geld nicht so sehr an, können Sie den Ruhestand auch dafür nutzen, sich ehrenamtlich zu engagieren und Arbeiten als Rentner ohne Entlohnung zu entrichten. Manche Vereine oder andere Einrichtungen zahlen dafür sogar eine Aufwandsentschädigung. Hier wird bezüglich der Anrechnung auf die Rente in zwei Kategorien unterschieden:
- Der Übungsleiterfreibetrag (etwa für ehrenamtliche Trainer oder Dozenten) beträgt jährlich 3.000 Euro.
- Die Ehrenamtspauschale (z. B. für Platzwarte, Schiedsrichter, Vereinsvorstände oder Betreuer in einem Jugendklub) beträgt jährlich 840 Euro.
In beiden Fällen ist der anrechnungsfreie Betrag unabhängig davon, ob es sich um eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente handelt.
Jobsuche – wo finde ich einen Job als Rentner?
Neben der Arbeitsagentur und den üblichen Jobbörsen im Internet (z. B. StepStone, Monster) gibt es auch einige auf ältere Arbeitnehmer spezialisierte Angebote zur Jobsuche. Ein Beispiel ist das Jobnetzwerk 50plus.
Wenn Sie auf der Suche nach einer ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Tätigkeit sind, geben Sie am besten das Suchwort „Ehrenamt“ oder „Freiwilligenbörse“ und den Namen Ihres Wohnorts in die Internetsuchmaschine ein. Natürlich können Sie auch bei Organisationen und Verbänden oder den Kirchen direkt anfragen.