Vor allem in den USA boomen aktuell Börsengänge sogenannter SPACs. Die Abkürzung steht für „Special Purpose Acquisition Companies“, zu Deutsch Akquisitionszweckgesellschaften. Dahinter verbergen sich Mantelfirmen, die andere Unternehmen kaufen, um sie an die Börse zu bringen. Anleger können sich über den Kauf von Aktien an SPACs beteiligen. Kleinanleger sollten jedoch lieber die Finger davonlassen, empfiehlt die Finanzaufsicht BaFin.
04.01.2022
SPACs – was ist dran am Börsentrend?
Huckepack an die Börse
SPACS sind nicht operativ tätig, das heißt, dass sie weder etwas produzieren noch eine Dienstleistung anbieten. Ihr Geschäftsinhalt besteht allein darin, im Rahmen eines Börsengangs Kapital von Investoren einzusammeln. Damit soll anschließend ein Erfolg versprechendes, nicht börsengelistetes Unternehmen in den Mantel aufgenommen, also fusioniert werden, um es ohne einen oft aufwendigen und teuren klassischen Börsengang (engl. Initial Public Offering, IPO) an die Börse zu bringen. Vor allem für junge, wachstumsstarke Unternehmen kann die Übernahme durch eine SPAC ein schnellerer und kostengünstigerer Weg an die Börse sein als ein klassischer IPO. Da beim Börsengang einer SPAC zumeist noch nicht bekannt ist, welches konkrete Zielunternehmen tatsächlich gekauft wird, werden die Mantelfirmen auch als „Blankoscheckgesellschaften“ bezeichnet.
Ganz neu sind diese Konstellationen nicht: Die US-Analyseplattform SPAC Analytics verzeichnete von 2003 bis 2019 im Schnitt rund 23 SPAC-IPOs pro Jahr. Jüngst nahm ihre Zahl jedoch deutlich zu: 2020 stieg die Zahl der SPAC-Börsengänge auf einen vorläufigen Rekord von 248. Anfang November 2021 lag sie für dieses Jahr bereits bei über 500. Im Februar 2021 ging erstmals seit vielen Jahren wieder eine in Deutschland gegründete Mantelfirma an die Börse. Mitte Juli gelang es ihr, ein Berliner Start-up zu übernehmen und dadurch an die Börse zu bringen.
Diese Regeln gelten für SPACs
Die grundsätzliche Ausgestaltung von SPACs ist vor allem durch US-amerikanische Bestimmungen und die Vorschriften der Börsenbetreiber vorgegeben. Einzelheiten, etwa zu den Sektoren, aus denen die anvisierten Zielunternehmen stammen sollen, finden sich im Prospekt der jeweiligen Mantelfirma. In der Regel wird das durch die Ausgabe von Aktien eingeworbene Kapital zunächst auf ein gering verzinstes Treuhandkonto eingezahlt. Ist ein Übernahmekandidat gefunden, entscheiden die Aktionäre für gewöhnlich mit einer Mehrheit von mindestens 50 Prozent über die von der SPAC-Geschäftsführung vorgeschlagene Unternehmenszusammenführung. Wer der Zusammenführung zustimmt, hält danach entsprechend seinem eingezahlten Kapital Anteile an dem neuen Unternehmen. Wer nicht zustimmt, kann die Aktien der SPAC in der Regel zum Ausgabepreis zurückgeben. Wichtig: Das gilt auch für Anleger, die ihre Aktien über die Börse zu einem höheren Preis als dem Ausgabepreis erworben haben. Sie machen also in diesem Fall möglicherweise Verlust. Kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums – in der Regel maximal zwei Jahre – keine Unternehmenszusammenführung erreicht werden, sehen die Vertragsbedingungen meist vor, dass die SPAC liquidiert wird.
Erhebliche Risiken
Bis zum Zeitpunkt des Börsengangs einer SPAC werden deren Aktien überwiegend institutionellen Investoren angeboten. Danach sind sie frei handelbar, können also auch von Privatpersonen gekauft werden. Renditechancen ergeben sich insbesondere, wenn es der SPAC gelingt, ein Zielunternehmen zu übernehmen, das langfristig vielversprechende Gewinnaussichten aufweist. Denn dann könnten auch die Kurse und damit die Renditechancen für die Investoren steigen. Mit diesen Chancen „gehen allerdings erhebliche Risiken einher“, warnt die Finanzaufsicht BaFin. Über die mit jeder Einzelinvestition typischerweise verbundenen Risiken hinaus ergeben sich diese unter anderem daraus, dass der Kauf von SPAC-Aktien eine Investition ins Unbekannte ist. Chancen und Risiken sind deshalb kaum seriös zu bewerten. Entscheiden sich die SPAC-Gründer für eine Zielgesellschaft, die nicht erfolgreich ist, kann sich das nach dem Zusammenschluss negativ auf den Aktienkurs des fusionierten Unternehmens auswirken. Kommt es zu keiner Übernahme eines geeigneten Unternehmens und die SPAC wird aufgelöst, kann der Liquidationserlös unter dem Ausgabepreis der Aktien liegen.
Für Kleinanleger, die ein sehr hohes Anlagerisiko scheuen, heißt es in Sachen SPACs also eher: Finger weg! Stattdessen könnte sich ein breit gestreutes Investment anbieten, zum Beispiel in aktiv gemanagte Fonds.