07.04.2020

Corona: So helfen Sie Geschäften in Ihrer Umgebung

Kleine inhabergeführte Läden, die ein Sortiment abseits des Massenangebots der großen Ketten führen, stehen unter immensem Druck. Bereits vor der Corona-Krise setzten hohe Mieten und Onlineshops dem stationären Handel zu. Doch was wäre ein Stadtbummel ohne die zahlreichen Geschäfte zum Stöbern? Wie schade wäre es um das geliebte Restaurant an der Ecke? Sie können die Geschäftsinhaber in Ihrer Nähe leicht unterstützen. Wir geben Ihnen Anregungen.

Die finanziellen Einbußen treffen hart

Als die Zahlen der Coronainfektionen stiegen, ging es plötzlich ganz schnell. Friseure, Fitnessstudios, der kleine Buchladen in der Fußgängerzone oder das Hotel am Bahnhof – ohne sich lange vorbereiten oder gar gezielt Rücklagen bilden zu können, mussten viele Geschäfte schließen. Für unzählige Solo- und Kleinselbstständige führt der wichtige Schutz der Allgemeinheit unweigerlich in eine finanzielle Herausforderung. Waren, von aktuellen Kollektionen bis zu verderblichen Lebensmitteln, sind bestellt und müssen bezahlt werden. Das trifft ebenso auf Mieten und Leasingraten zu. Darüber hinaus benötigen die Unternehmer noch Mittel für ihren eigenen Lebensunterhalt. Gänzlich auffangen lassen sich die Belastungen sicherlich nicht, doch Sie können viel dazu beitragen, den Geschäften in Ihrer Umgebung Einnahmen zu ermöglichen.

Online kaufen – aber anders

Alles, was nicht zum täglichen Bedarf zählt, erhalten Sie aktuell nur noch online, oder? Denken Sie jetzt nicht an die großen Plattformen und bekannten Onlineshops, denken Sie an Ihre Lieblingsläden. Ob Mode, Kinderkleidung, Partyartikel, Kosmetik, Bücher – viele Geschäfte haben einen kleinen Webshop etabliert oder zeigen ihr Angebot auf Facebook und Instagram. Andere sind telefonisch erreichbar und nehmen gern Ihre Bestellung auf. Die Ware erhalten Sie auf verschiedenen Wegen, üblich sind folgende:

  • Post- oder Paketversand
  • direkte kontaktlose Zustellung
  • kontaktlose Selbstabholung am Geschäft

Tipp

Facebook, Instagram, Newsletter und Anzeigen in den örtlichen Wochenblättern informieren über die Angebote der einzelnen Unternehmen. Viele Städte veröffentlichen zudem auf ihren Internetauftritten eine Übersicht über alle Dienstleister, die auch weiterhin für Sie verfügbar sind.

Denken Sie dabei auch an Dienstleistungsunternehmen. Friseure dürfen keine Haare schneiden und Kosmetikstudios keine Behandlungen durchführen, Pflegeprodukte hingegen sind durchaus erhältlich.

Essen bestellen oder liefern lassen

Ein gemütlicher Abend im Restaurant oder ein Besuch in der Eisdiele ist aktuell leider nicht möglich. Darauf haben sich viele Gastronomen eingestellt. Sie arbeiten mit einer kleineren Speisekarte und bereiten ihre Gerichte zur Abholung vor. Einige haben sogar einen eigenen Lieferdienst etabliert. Welche Restaurants weiter geöffnet sind, können Sie auf einigen Plattformen beispielsweise Treubleiben einsehen. Googeln Sie einfach mal nach Ihrer Stadt und ähnlichen Initiativen oder dem Lieblingsrestaurant, dort werden Sie bestimmt fündig.

Gönnen Sie sich nach einem harten Tag im Homeoffice einfach einmal etwas Gutes und helfen Sie gleichzeitig Ihrem Lieblingsrestaurant. Einige Eiscafés liefern die begehrten Eisbecher oder abgefülltes Speiseeis oder ermöglichen Kunden, Bestellungen aufzugeben und abzuholen.

Jetzt zahlen, später essen

Die Initiative „Pay Now, Eat Later“ bietet beispielsweise in vielen Regionen Gutscheine für Restaurants, Bars und Cafés an. Sie kaufen jetzt einen Gutschein, um die Inhaber zu unterstützen, und lösen diesen dann ein, wenn die Geschäfte wieder geöffnet haben.

Online-Kurse statt Offline-Stunden

Das Fitnessstudio hat geschlossen, die Yogastunden fallen ebenso aus wie der Musik- und Sprachunterricht, und der Nachhilfelehrer darf die Kids nicht empfangen. Besonders im Bereich Fitness und Bildung sind die Selbstständigen Einzelkämpfer, die auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind. Es hilft ungemein, wenn Sie die monatlichen Beiträge weiterzahlen. Zusätzlich haben nicht wenige Lehrer und Trainer mittlerweile umgedacht und vermitteln ihr Wissen online. In diesem Fall buchen Sie einfach um. Auch für den Unterricht Ihrer Kinder finden Sie so Unterstützung.

Tipp

Einige Fitnessstudios vermieten ihre Geräte für den Heimgebrauch. So tun Sie etwas für Ihre Gesundheit und tragen zum Überleben des Studios bei.

Von der Goldschmiede über die Kunst zum Kunsthandwerk

Zwar macht der Verkauf der eigenen Arbeit den größten Teil der Einnahmen aus, doch auch hier haben Sie Möglichkeiten. Geben Sie Reparaturen und Umarbeitungen in Auftrag oder bestellen Sie kleine Werke als Einzelauftrag. Es spricht nichts dagegen, jetzt schon an die Weihnachtsgeschenke für Ihre Lieben zu denken.

Homeoffice und Kinderbetreuung bewältigen

Wer versucht, ein Kindergartenkind bei Laune zu halten, ein Grundschulkind beim Lernen zu begleiten und gleichzeitig das Arbeitspensum im Homeoffice zu bewältigen, ist häufig schnell erschöpft. Aber es gibt einen Ausweg, der Ihnen und einem Unternehmer hilft: Touristische Vermietungen in Hotels sind zwar verboten, Arbeiten jedoch bleibt erlaubt. Viele Hotels, Gasthöfe und Pensionen stellen ihre Zimmer während der üblichen Bürozeiten für gestresste Homeoffice-Arbeiter zur Verfügung. Meist zahlen Sie tageweise oder eine (vergünstigte) Wochenpauschale. Paare teilen sich einfach auf. Erst betreut der eine die Kinder und der andere fährt „ins Büro“, dann wird gewechselt.

Körperkraft statt kreativem Konsum

Zwar dürfen nun einige Tausend Erntehelfer einreisen, das ist für Landwirte allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Personal fehlt vor allem in folgenden Bereichen:

  • Anbau
  • Ernte
  • Waren verkaufsfertig machen
  • Warentransport
  • Verkauf

Je nach Tätigkeitsbereich erfordert die Arbeit eine gute Kondition und Fingerspitzengefühl. Viele Arbeitnehmer, die jetzt in Kurzarbeit sind, bringen sicher die nötigen Voraussetzungen mit. Auf der Plattform „Das Land hilft“ vom Bundeslandwirtschaftsministerium kommen Landwirte und freiwillige Helfer zusammen. Für Ihren Einsatz werden Sie selbstverständlich bezahlt, der gesetzliche Mindestlohn bildet die Untergrenze.

Tipp

Der Lohn als Erntehelfer wird bis Oktober 2020 bis zum Nettolohn des eigentlichen Arbeitsverhältnisses nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Zuverdienstgrenzen für Vorruheständler wurden ebenfalls kräftig angehoben.

Viele dieser Tipps helfen nicht nur den Geschäften in Ihrer Umgebung, sie machen auch Ihr Leben mit dem Kontaktverbot deutlich angenehmer.