Krankenkasse wechseln leicht gemacht

Es gibt gute Gründe, die Krankenkasse zu wechseln. Zwar ist der gesetzliche Leistungskatalog für alle Anbieter gleich, aber bei den freiwilligen Leistungen gibt es große Unterschiede. So zahlt manche Kasse für Impfungen, die nicht in den Katalog fallen, oder bietet eine verbesserte Vorsorge wie die Zahnreinigung an. Attraktive Bonusprogramme sind ebenfalls ein Argument. Dazu kommen die unterschiedlich hohen Zusatzbeiträge, die die Haushaltskasse belasten.

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Voraussetzungen für den Krankenkassenwechsel

Gesetzlich Versicherte dürfen ohne Angabe von Gründen die Krankenkasse wechseln. Seit 2021 gelten für den Wechsel der Krankenkasse neue Regeln:

  • Die Bindefrist verkürzt sich um sechs Monate, für einen Wechsel müssen Sie nur noch 12 statt bisher 18 Monate bei Ihrer bisherigen Kasse versichert sein.
  • Für den Wechsel genügt es, den Aufnahmeantrag bei der neuen Wunschkrankenkasse zu stellen. Diese kümmert sich um die Kündigung und leitet alles in die Wege.
  • Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Sie erhalten jedoch keine Kündigungsbestätigung mehr.
  • Sie teilen den Wechsel Ihrem Arbeitgeber zunächst formlos mit. Die Versicherungsbescheinigungen übermitteln die Krankenkassen jetzt elektronisch an den Arbeitgeber.

Familienversicherte Mitglieder können die Krankenkasse nicht wechseln. Ihre Mitgliedschaft ist an das Hauptmitglied gebunden. Wechselt dieser die Versicherung, müssen die familienversicherten Angehörigen mit.

Tipp

Seit 2021 beträgt die Bindefrist bei einer Krankenkasse nur noch 12 statt bisher 18 Monate.

Eingang der Kündigung bei der bisherigen Kasse Versicherungsbeginn bei der neuen Krankenkasse
 
im Januar 01. April
im Februar 01. Mai
im März 01. Juni
im April 01. Juli
im Mai 01. August
im Juni 01. September
im Juli 01. Oktober
im August 01. November
im September 01. Dezember
im Oktober 01. Januar des Folgejahres
im November 01. Februar des Folgejahres
im Dezember 01. März des Folgejahres

Krankenkasse wechseln ohne Frist

Auch bei der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Das greift dann, wenn die Kasse die Beiträge erhöht oder zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag erhebt. In diesem Fall gilt weiter die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, aber Sie dürfen den Anbieter auch dann wechseln, wenn Sie die Bindefrist noch nicht erfüllt haben.

Tipp

Verpassen Sie den Kündigungszeitpunkt nicht. Spätestens zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Beitrag erstmals fällig wird, muss die Kündigung bei der Krankenkasse eingehen.

Dank der Neuregelungen dürfen Sie seit 2021 auch die Krankenkasse wechseln, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber haben. Bisher musste für den Kassenwechsel auch dann die Bindefrist erfüllt sein. Nun reicht es aus, wenn Sie Ihrem neuen Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Beschäftigung mitteilen, bei welcher Kasse Sie versichert sein möchten.

Ein Kassenwechsel ohne Einhaltung der Bindefrist ist neuerdings ebenfalls erlaubt, wenn sich Ihr Versichertenstatus von „pflichtversichert“ in „freiwillig versichert“ ändert. Das ist z. B. bei Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) der Fall. Die allgemeine JAEG liegt 2022 bei 64.350 Euro pro Jahr oder 5.362,50 Euro pro Monat.
 

Info

Bis zum Jahr 2009 bestand auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse mit einer anderen fusioniert. Diese Kündigungsmöglichkeit gibt es heute nicht mehr.

Krankenkasse wechseln trotz Krankheit: Geht das?

Anders als die privaten Krankenversicherungen dürfen sich die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht aussuchen. Ob Sie Vorerkrankungen haben oder sich aktuell in einer laufenden Behandlung befinden, hat keinen Einfluss. Erfüllen Sie die übrigen Voraussetzungen, können Sie die Krankenkasse wechseln.

Krankenkasse wechseln als Rentner

Falls Sie die Vorgaben erfüllen, wechseln Sie mit dem Übergang in die Rente in die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVDR). Hierbei handelt es sich aber nicht um eine eigene Krankenkasse, vielmehr ist damit ein Status in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeint. Mit dieser Einordnung profitieren Sie im Rentenalter von günstigeren Beiträgen. Denn für viele Einnahmen fallen dann keine Krankenkassenbeiträge an. In die KVDR stuft Sie die Krankenkasse ein, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Das trifft z. B. auf alle Angestellten zu, die mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Die Krankenkasse wechseln dürfen Sie wie alle anderen auch, Ihren Status nehmen Sie einfach zum neuen Anbieter mit.

Wahltarife erschweren den Wechsel

Mittlerweile dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern Wahltarife anbieten. Diese sind ähnlich gestaltet wie die Tarifmodelle der privaten Krankenversicherungen und versprechen insbesondere jungen und gesunden Mitgliedern Kostenvorteile. Typisch sind folgende Modelle:

  • Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Tarife mit Selbstbehalt
  • Kombinationen aus Selbstbehalt und Rückerstattung

Mit einem Wahltarif binden Sie sich für bis zu drei Jahre an Ihre Krankenkasse und dürfen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen. 

Tipp

Auch mit einem Wahltarif steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen zu, außer es handelt sich um einen Tarif mit Krankengeld.

Welche Krankenkassen stehen zur Wahl?

Die Zahl der Anbieter bei den gesetzlichen Krankenkassen ist groß. Obwohl sich mittlerweile viele Kassen zusammengeschlossen haben, gibt es weiterhin eine große Auswahl.

  • 97 gesetzliche Krankenkassen insgesamt (Stand 01.01.2022)
  • 34 davon bundesweit geöffnet
  • 77 Betriebskrankenkassen
  • restliche Krankenkassen auf einzelne Bundesländer/Regionen begrenzt

Bei einem Krankenkassenwechsel stehen alle bundesweit tätigen Krankenkassen und die Anbieter, die in Ihrem Bundesland vertreten sind, zur Wahl. Betriebskrankenkassen, die sich nicht für alle Mitglieder geöffnet haben, nehmen nur Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens auf.

Der Kassenwechsel lohnt sich

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur auf den ersten Blick gleich. Wer keine besonderen Anforderungen stellt und mit spitzem Bleistift rechnet, sollte eine Kasse mit günstigem Zusatzbeitrag wählen. Im Jahr 2022 erheben zwar alle Krankenkassen einen Mehrbeitrag, aber die teuerste schlägt 2,4 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz auf, während sich der günstigste Anbieter mit 0,30 Prozent begnügt (Stand 29.06.2022). Legen Sie Wert auf besondere Leistungen wie Homöopathie oder bestimmte Gesundheits- und Präventionsprogramme, wählen Sie einen entsprechenden Anbieter. Auch die Bonusprogramme einiger Kassen können sich rechnen und für Rückerstattungen sorgen. Sobald Sie eine neue Versicherung gefunden haben, dauert es nur wenige Minuten, die Krankenkasse zu wechseln.