Wenn Sie aus Ihrer Mietwohnung ausziehen wollen, schauen Sie zunächst, was in Ihrem Mietvertrag geregelt ist: Müssen Sie die Wohnung nur „besenrein“ übergeben oder sind Sie für die Schönheitsreparaturen zuständig? Führen Sie die dort vereinbarten Arbeiten vor Ihrem Auszug durch. Nehmen Sie ggf. schon vor oder bei der Wohnungsübergabe die Tür- und Klingelschilder mit Ihrem Namen ab, das erspart dem Vermieter zusätzliche Arbeit. Bei der Wohnungsübergabe ist darauf zu achten, dass alles ordnungsgemäß sauber ist und alle Schränke komplett ausgeräumt sind. Auch bei der Sauberkeit kann der Vermieter eine Berichtigung verlangen: Gehen Sie durch jeden Raum und schauen Sie, ob der Zustand den Angaben im Mietvertrag entspricht.
Als neuer Mieter sollten Sie bei der Übergabe besonders aufmerksam sein: Lassen Sie eventuelle Schäden in das Übergabeprotokoll eintragen, um hierfür bei einem Auszug nicht haftbar zu sein. Der Termin für die Wohnungsübergabe sollte deshalb bei Tageslicht stattfinden, um mögliche Mängel besser feststellen zu können. Kontrollieren Sie ebenfalls weitere Räume, wie den Dachboden oder Kellerräume.
Alle Parteien sollten darauf achten, dass sämtliche Fenster, Türe und Hähne fest verschlossen sind, damit es zwischen der Umzugszeit nicht zu einem Einbruch oder Schäden kommen kann.
Lehnt es der Vermieter ab, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, können Sie sich als Mieter trotzdem absichern und ein solches gemeinsam mit einem neutralen Zeugen anfertigen. Vergessen Sie hierbei in keinem Fall Bilder als Beweismaterial.
Jede Partei erhält nach Übergabe eine Kopie des Abnahmeprotokolls.