Darüber hinaus können Sie Ihre individuellen Konditionen für Ihre Aufstockung auch online anfragen:
Antworten auf Ihre Fragen
Allgemeines zu Postbank Ratenkrediten
Bei Postbank Ratenkrediten handelt es sich um Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge als Ratenkredite mit annuitätischer Tilgung. Den aufgenommenen Kreditbetrag inklusive Zinsen zahlen Sie dabei in gleichbleibenden monatlichen Raten an die Postbank zurück. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest vereinbart und wird von der Postbank nicht angepasst. So können Sie über die gesamte Laufzeit des Kredites verlässlich planen.
Die Postbank bietet je nach Finanzierungswunsch für Privatkunden zwei verschiedene Ratenkredit-Produkte an: Postbank Privatkredit und Postbank Autokredit.
Der Postbank Privatkredit (Kreditbetrag zwischen 1.500 und 50.000 Euro, online ab 3.000 Euro) ist vielseitig einsetzbar. Ob Sie neue Möbel kaufen wollen, Sie eine neue Waschmaschine benötigen oder eine dringend notwendige Autoreparatur ansteht, für jeden dieser Fälle gibt es einen passenden Postbank Ratenkredit. Rund um Immobilien kann die Verwendung eingeschränkt sein. Details finden Sie unter www.postbank.de/privatkredit-verwendung.
Ein Spezial-Produkt ist der Postbank Autokredit für die Finanzierung von neuen oder gebrauchten Autos, Motorrädern oder Wohnmobilen (Kreditbetrag zwischen 3.000 und 50.000 Euro). Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Fahrzeug vom Händler oder von einer Privatperson kaufen. Ihr Vorteil: Durch den Barkauf können Sie beim Händler in der Regel attraktive Rabatte aushandeln. Darüber hinaus profitieren Sie von besonders niedrigen Zinsen, wenn Sie uns das gekaufte Kfz (keine Sonderfahrzeuge, Lastwagen, Wohnwagen) als Sicherheit für den Kredit übereignen.
Sie haben bereits Kredite bei anderen Banken, die Sie ablösen möchten? Dann erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Profitieren Sie von den Vorteilen der Zusammenfassung in einem Postbank Ratenkredit: Übersichtlichkeit durch eine Gesamtrate und günstige Gesamtkonditionen.
Hinweis: Rund um Immobilien kann die Verwendung des Postbank Ratenkredits eingeschränkt sein. Details finden Sie unter www.postbank.de/privatkredit-verwendung.
Auch wenn die Postbank nicht Ihre Hauptbank ist, beraten wir Sie gerne in Finanzierungsfragen und unterbreiten Ihnen bei entsprechender Bonität ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Finanzierungsangebot.
Der Sollzins ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz, mit dem der jeweilige Restkreditbetrag verzinst wird. Der Sollzins gibt allerdings keine Auskunft über ggf. zusätzlich anfallende weitere Kosten der Kreditaufnahme. Diese Kosten fließen, soweit sie zwingend mit der Kreditaufnahme verbunden sind, in die Berechnung des nach Preisangabenverordnung immer mit anzugebenden effektiven Jahreszinses ein. Dieser ist dadurch deutlich besser zum Vergleich verschiedener Angebote geeignet.
Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Gesamtkosten eines Kredites an. Neben dem eigentlichen Zins (Sollzins) werden dabei ggf. auch weitere Kosten mit eingerechnet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Preisangabenverordnung genaue Vorgaben gemacht, über welche Positionen Banken ihre Kunden informieren müssen.
Beim Vergleich verschiedener Kreditangebote ist der effektive Jahreszins die entscheidende Größe, um die Gesamtkosten der Kredite gegenüberzustellen.
Die vertraglich vereinbarte monatliche Gesamtrate (auch Annuität genannt) ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages grundsätzlich konstant. Nur die letzte Rate kann ggf. abweichen und wird in Ihrem Kreditvertrag daher gesondert angegeben.
Die monatliche Gesamtrate setzt sich zusammen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Zu Beginn des Kreditvertrags ist der Zinsanteil an der Gesamtrate am höchsten, da zu diesem Zeitpunkt noch der Gesamtbetrag zur Tilgung ansteht. Dieser Anteil wird im Laufe des Vertrags immer kleiner, da die zu verzinsende Restschuld durch jede monatliche Tilgung geringer wird. Da die monatliche Gesamtrate aber über die gesamte Laufzeit unverändert bleibt, fließen die ersparten Zinsen zusätzlich in die Tilgung, so dass der Tilgungsanteil an der Gesamtrate bis zum Ende der Laufzeit ansteigt. Auf diese Weise zahlen Sie den Kreditbetrag zurück.
Bei Vertragsabschluss erhalten Sie einen Tilgungsplan, aus dem hervorgeht, wie sich Zins- und Tilgungsanteil im Laufe der Zeit verändern und welchen Teil des Kredits Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt haben werden.
Ja, Sie können Ihre Entscheidung noch einmal überdenken.
- Gesetzliches Widerrufsrecht: Der Vertrag kann innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Ausgabe der Widerrufsbelehrung und der Vertragsurkunde ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Über Details werden Sie vor Vertragsabschluss gesondert informiert.
- Erweiterte Rückgabemöglichkeit: Der Kreditvertrag kann im Rahmen der erweiterten Rückgabemöglichkeit bis zum 30. Tag ab Beginn des Laufs der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgegeben werden. Machen Sie als Kreditnehmer hiervon Gebrauch, muss der bereits ausgezahlte Kreditbetrag zurückgezahlt werden. Zusätzlich ist der in der Widerrufsinformation ausgewiesene Tageszins auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu entrichten.
Als Mitglied des Bankenfachverbands weiß die Postbank, welche Verantwortung sie als Kreditgeber gegenüber ihren Kunden hat. Mit einem gewissenhaften Vorgehen bei der Kreditvergabe möchte die Postbank sicherstellen, dass Kunden ihren Kredit während der gesamten Laufzeit sorglos nutzen können. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich die Postbank gemeinsam mit allen Mitgliedern des Bankenfachverbands dazu verpflichtet, bestimmte Verhaltensregeln bei der Kreditvergabe einzuhalten. Diese gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Die wesentlichen Punkte:
- Vollständige Informationen und ausführliche Erklärungen zu allen Kreditbestimmungen
- Angemessene und sorgfältige Bonitätsprüfung
- Gründliche und differenzierte Entscheidung über die Kreditvergabe
- Jederzeit Sondertilgungen möglich
- Gemeinsame Suche nach fairen Lösungen im Fall von Zahlungsschwierigkeiten
Weitere Informationen finden Sie hier.
Beantragung und Kreditauszahlung
Bei allen Fragen rund um den Abschluss eines Postbank Ratenkredits hilft Ihnen Ihr Kundenberater in Ihrer Filiale oder unsere Hotline telefonisch unter 0228 5500 5555 gerne weiter.
- Ob in einer unserer bundesweit über 850 Filialen, online unter www.postbank.de oder telefonisch unter 0228 5500 5555. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, benötigen wir in der Regel lediglich noch folgende Unterlagen von Ihnen:
- Einkommensnachweise (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid) der letzten beiden Monate
- Vollständige Kontoauszüge des letzten Monats (Beispiel: 01.05. – 31.05. oder 12.05. – 11.06.), sofern die Postbank nicht Ihre Hauptbankverbindung ist
- Identitätsnachweis – bequem online mit unserem Partner WebID, mit Ihrer Postbank ID oder klassisch in der Filiale mit einem PostIdent-Coupon
- Beim Postbank Autokredit benötigen wir innerhalb von 6 Wochen nach der Kreditauszahlung zusätzlich die Original-Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Kfz-Brief), einen Sicherungsübereignungsvertrag und eine Kopie des Kaufvertrages, wenn Sie die besonders günstigen Konditionen des Postbank Autokredits in Anspruch nehmen wollen. Den Sicherungsübereignungsvertrag stellen wir Ihnen zusammen mit Ihren Autokredit-Vertragsunterlagen zur Verfügung.
Unter Umständen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein, über die wir Sie dann im Einzelfall informieren.
Bei Beantragung mit Ihrer Postbank ID und unverämderter Übernahme des vorausgefüllten Antrags sind oft keine weiteren Nachweise nötig.
Sie können die gewünschte Laufzeit individuell wählen, wobei grundsätzlich 12 und 84 Monatsraten möglich sind. Da die Anzahl der Raten die Höhe Ihrer monatlichen Rate direkt beeinflusst, können Sie so flexibel die für Ihren Finanzierungsbedarf und Ihr verfügbares Einkommen optimale Laufzeit wählen. Dabei ist zu beachten, dass die monatliche Rate mindestens 25 Euro betragen muss.
Den Postbank Privatkredit gibt es ab einer Höhe von 1.500 Euro bis zu 50.000 Euro (online ab 3.000 Euro). Den Postbank Autokredit gibt es für Beträge zwischen 3.000 Euro und 50.000 Euro. Ihr individuell möglicher Nettodarlehensbetrag orientiert sich an Ihrer Bonität.
Bitte beachten Sie, dass die Kreditaufnahme immer in einem angemessenen Verhältnis zu Ihren finanziellen Möglichkeiten stehen muss. Eine Kreditaufnahme, die den finanziellen Spielraum bis auf den letzten Cent ausschöpft, kann bei ungeplanten Zusatzkosten oder geringeren Einnahmen (z.B. durch den Wegfall des Weihnachtsgeldes o.ä.) in die Überschuldung führen. Schützen Sie sich und Ihre Familie davor – durch eine sehr bewusste Kreditaufnahme!
Darüber hinaus bietet die Postbank ihren Girokunden den kostenfreien und unverbindlichen Kreditpotenzial-Service an. In wenigen Schritten können Sie Ihren finanziellen Spielraum ermitteln, um so jederzeit aktuell Ihre Anschaffungen planen zu können.
Ja, es ist möglich, den Postbank Privatkredit oder Autokredit zu zweit (z.B. mit Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner) zu beantragen.
Wenn Sie sich für die gemeinsame Kreditaufnahme entscheiden, geben Sie die Daten des zweiten Kreditnehmers im Kreditantrag zusätzlich mit ein. Anschließend müssen beide Kreditnehmer den Kreditantrag unterschreiben.
Bei einer gemeinsamen Kreditaufnahme haften beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch für den Kredit, d.h. die Postbank kann die fälligen Kreditbeträge von jedem Kreditkunden ganz oder zum Teil verlangen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres können Sie einen Postbank Ratenkredit beantragen. Eine Altersobergrenze besteht nicht.
Neben der Grundvoraussetzung, dass das 18. Lebensjahr vollendet worden sein muss, sind regelmäßige Lohn-, Gehalts- oder Rentenzahlungen eine weitere wichtige Voraussetzung für die Beantragung.
Ihre Kreditanfrage bei der Postbank ist für Sie unverbindlich. Selbstverständlich entstehen Ihnen durch die Anfrage auch keine Kosten. Wenn Sie sich für die Kreditaufnahme bei der Postbank entscheiden, senden Sie uns einfach den unterschriebenen Kreditantrag sowie alle notwendigen Unterlagen zurück. Nach einer abschließenden, positiven Bonitätsprüfung überweisen wir den Kreditbetrag umgehend auf das von Ihnen angegebene Konto.
Sollten Sie sich Ihre Entscheidung noch einmal überlegen, dann können Sie Ihren Postbank Ratenkredit bis zum 30. Tag nach Kreditabschluss ganz unkompliziert zurückgeben.
Ergänzend noch ein Hinweis: Ihre Kreditanfrage bei der Postbank hat keine Auswirkung auf Ihre Bonitätsauskunft. Weitere Details zu diesem Thema erfahren Sie unter „Bonitätsprüfung und Scoring“.
Ihre individuellen Konditionen sind abhängig von Betrag und Laufzeit Ihres Kredites sowie von Ihrer Bonität. Näheres zu unserer Bonitätsprüfung erfahren Sie weiter unten unter "Bonitätsprüfung und Scoring".
Neben unserer allgemeinen Absicherung durch unser AGB-Pfandrecht nach Ziff. 14 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient als besondere Sicherheit für den Ratenkredit die vertragliche Abtretung Ihrer Lohn- und Gehaltsansprüche an die Postbank. Beim Postbank Autokredit findet ggf. zusätzlich die Sicherungsübereignung des finanzierten Autos oder Motorrads als Sicherheit statt. Eine entsprechende Vereinbarung erhalten Sie zusammen mit Ihren Autokredit-Vertragsunterlagen. Darüber hinaus werden für den Kreditvertrag keine weiteren, zusätzlichen Sicherheiten benötigt.
Wir überweisen den Kreditbetrag nach der Genehmigung sofort auf das von Ihnen angegebene Konto.
Beim Postbank Autokredit kann die Auszahlung auf Ihren Wunsch hin bis zu sechs Monate nach der Kreditgenehmigung erfolgen. So können Sie die Finanzierung schon einmal zu den günstigen Autokredit-Konditionen sicherstellen, auch wenn das Neufahrzeug aufgrund der Lieferzeiten erst einige Monate später geliefert wird und auch dann erst zu bezahlen ist.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Postbank Ratenkredit monatlich zum 15. oder monatlich zum letzten Tag des Monats zurückzuzahlen und Ihre Belastungen so an die Zahltermine Ihres Gehalts anzupassen.
Änderungen dieses Termins sind nach der ersten Ratenzahlung jederzeit möglich.
Bonitätsprüfung und Scoring
Als Bonität eines Kreditkunden wird seine Fähigkeit bezeichnet, einen aufgenommenen Kredit pünktlich und vollständig zurückzuzahlen. Die Bonitätseinschätzung eines Kunden richtet sich nach seiner aktuellen Situation (Beschäftigung, Einkommen, Ausgaben etc.), nach seiner Kundenhistorie bei der Postbank und nach weiteren bonitätsrelevanten Informationen von Auskunfteien (SCHUFA, CRIF und Infoscore).
Als seriöser, verantwortungsvoller Kreditgeber zieht die Postbank vor der Kreditentscheidung unterschiedliche Informationen heran. Nicht jedem Kreditwunsch unserer Kunden können wir in diesem Zusammenhang entsprechen. Durch die Anwendung fester Kriterien ist aber sichergestellt, dass alle Anfragen nach den gleichen Maßstäben beurteilt werden.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das sogenannte "Scoring", ein statistisch-mathematisches Verfahren, anhand dessen eine Einschätzung zur Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kunden vorgenommen wird. Bei dieser Einschätzung fließen Informationen aus unterschiedlichen Quellen ein.
Beim Scoring werden unter anderem Informationen genutzt, die Sie selbst im Rahmen der Kreditanfrage zur Verfügung gestellt haben. Darüber hinaus fließen auch solche Informationen mit ein, die wir mit Ihrem Einverständnis bei Auskunfteien (SCHUFA, CRIF und Infoscore) anfragen.
Dies sind die Daten, die generell in das Scoring einfließen:
- Ihre Angaben zur Einkommens- und Ausgabesituation in der Haushaltsrechnung geben detaillierte Informationen über Ihren monatlichen finanziellen Spielraum. Außerdem werden Ihre Angaben zum Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt.
- Kenntnisse aus der Kundenbeziehung: Auch Informationen über in der Vergangenheit bei der Postbank bereits zurückgezahlte Kredite sowie über ein evtl. schon bei der Postbank geführtes Girokonto fließen ein.
- Daten von Auskunfteien: Ein weiteres Kriterium im Rahmen der Kreditvergabe sind die von der SCHUFA, CRIF und von Infoscore im Rahmen der Kreditanfrage mitgeteilten Bonitätsauskünfte. Eine positive Auskunft, z.B. durch in der Vergangenheit bereits pünktlich und vollständig zurückgezahlte Kredite, kann die Kreditentscheidung und die bonitätsabhängigen Konditionen positiv beeinflussen. Eine negative Auskunft verschlechtert die Aussicht auf Kreditvergabe deutlich.
SCHUFA (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) wie auch CRIF und Infoscore sammeln für die Bonitätsbeurteilung von Kunden relevante Informationen.
Die jeweils zugrundeliegenden Informationen sind unterschiedlich. Bei der SCHUFA sind es allgemeine Angaben zur Person, Informationen über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Krediten, Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen sowie Positivmerkmale (z.B. die vertragsgemäße Bedienung oder vorzeitige Rückzahlung von Krediten durch den Kunden in der Vergangenheit). Bei CRIF und Infoscore liegen Negativmerkmale z.B. aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte und sonstigen Vebraucher-Insolvenzdaten vor (beispielsweise über ein eingeleitetes Inkasso-Mahnverfahren, Mahnbescheide, Zwangsvollstreckungen, Haftbefehle oder über uneinbringliche Forderungen).
Auf Basis dieser Informationen stellen SCHUFA, CRIF und Infoscore z.B. im Rahmen eines vom Kunden gestellten Kreditantrags Banken Bonitätsauskünfte zur Verfügung, die bei der Beurteilung hilfreich sind, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kunde den Kredit zurückzahlen kann.
Ihre Kreditanfrage bei der Postbank hat keine Auswirkung auf Ihre Bonitätsauskünfte bei SCHUFA, CRIF und Infoscore. Erst einen tatsächlich zustande gekommenen Vertrag melden wir bei der SCHUFA ein. Bei Infoscore und CRIF werden im Rahmen der Kreditaufnahme keine Daten eingemeldet.
Als Privatkunde können Sie bei der SCHUFA, bei CRIF und bei Infoscore die über Sie gespeicherten Informationen abfragen (Eigen- bzw. Selbstauskunft).
So erreichen Sie die SCHUFA:
Schufa Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln, Telefon: 0611-92780, www.meineschufa.de
So erreichen Sie Infoscore:
infoscore Consumer Data GmbH, Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, www.infoscore.de
So erreichen Sie CRIF:
CRIF GmbH, Dessauerstraße 9, 80992 München
Es werden nur an die SCHUFA Daten über Ihren bei der Postbank abgeschlossenen Ratenkredit gemeldet. Dabei handelt es sich um Daten zur Krediteinräumung (personenbezogene Angaben zum Kreditnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) sowie Rahmendaten des Kredites wie Betrag, Laufzeit und Ratenbeginn), um Daten zur Rückzahlung des Kredites (z.B. vorzeitige Rückzahlung oder Laufzeitverlängerung), um Änderungen personenbezogener Daten während des Vertrags (z.B. Adressänderungen) sowie um Daten aufgrund eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens.
Mein Postbank Ratenkredit
Sie haben schon einen Postbank Ratenkredit abgeschlossen und haben Fragen zu Ihrem Vertrag? Kontaktieren Sie uns gerne unter 02203 5993-6130.
Schriftliche Anfragen zu Ihrem bestehenden Ratenkredit richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Kreditkontonummer an: Postbank Köln, D 91 Kundenservice, 51222 Köln, Fax: 02203 5993-6109.
Nein, es handelt sich um einen Festzins, der von der Postbank während der Vertragslaufzeit nicht geändert wird. Es besteht somit kein Zinsänderungsrisiko und Sie können verlässlich planen.
Sie können nach der ersten Ratenzahlung jederzeit den Termin der Ratenzahlung vom 15. auf den letzten Tag des Monats (oder umgekehrt) ändern.
Wenn Sie eine Erhöhung oder Reduzierung der monatlichen Rate wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Kreditkontonummer in Textform an die Bestandsbetreuung Ratenkredit: Postbank Köln, D91 Kundenservice, 51222 Köln, Fax: 02203 5993-6109.
Sofern Sie vorab Fragen rund um die Änderung der Ratenhöhe haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 02203 5993-6130 zur Verfügung.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten oder den Kredit vorzeitig vollständig zurückzuzahlen. So können Sie zusätzliche Einkünfte (z.B. eine Bonuszahlung des Arbeitgebers oder eine Erbschaft) dazu nutzen, Ihren Kredit schneller zurückzuzahlen.
Die Postbank erhebt derzeit keine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung.
Es kann immer mal vorkommen, dass man auch bei umsichtiger Kreditaufnahme und vorsichtiger Planung durch eine unvorhersehbare Änderung der persönlichen Situation in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten gerät. Beispiele hierfür sind Arbeitslosigkeit, eine längere Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder generell höhere Kosten durch ungeplante Reparaturen/Ersatzanschaffungen, die das frei verfügbare Einkommen aufzehren
Sollte bei Ihnen ein solcher Fall eintreten, dann setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Auch in solchen Situationen versuchen wir, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für die Überbrückung des finanziellen Engpasses zu finden. Je eher Sie auf uns zukommen, umso besser sind die Chancen, eine Lösung zu finden. Sie erreichen uns telefonisch unter 02203 5993 6130.
Ja, eine Erhöhung des Kreditbetrags ist beim Postbank Privatkredit bei entsprechender Bonität grundsätzlich möglich. Sprechen Sie uns einfach an und lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen. Bei allen Fragen rund um die Erhöhung des Kreditbetrags hilft Ihnen Ihr Kundenberater in Ihrer Filiale oder unsere Hotline telefonisch unter 0228 5500 5555 gerne weiter.
Nutzen Sie unsere günstigen Konditionen, um eine eventuell teurere Finanzierung bei anderen Banken (z.B. Privatkredit oder Eingeräumte Kontoüberziehung) im Rahmen der Erhöhung des Kreditbetrags gleich mit abzulösen.
Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn das Einkommen und Ihr sonstiges Vermögen nicht mehr ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken und alle Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vollständig zu erfüllen. Folge der Überschuldung ist häufig Zahlungsverzug, wodurch zusätzliche Kosten für Verzugszinsen und Mahnungen die weitere Folge sein können. Bitte sprechen Sie uns in einem solchen Fall schnellstmöglich an, damit wir gemeinsam über mögliche Wege aus der finanziell schwierigen Situation sprechen können.
Schon vor der Kreditaufnahme können Sie einiges dafür tun, das Risiko einer zukünftigen Überschuldung zu vermeiden.
So sollte das frei verfügbare Einkommen nach Abzug Ihrer Fixkosten und aller Lebenshaltungskosten Ausgangspunkt jeder Kreditaufnahme sein. Wenn allen Einkommenspositionen (Nettogehalt, Kindergeld, Elterngeld, Rente, empfangene Unterhaltszahlungen und sonstige Einkünfte) sämtliche Ausgaben (Miete, Lebenshaltung, Freizeit sowie anteilig jährliche Kosten, etwa die Kfz-Steuer und Versicherungen) gegenübergestellt werden, ergibt das daraus folgende frei verfügbare monatliche Einkommen einen guten Richtwert für die monatlich maximal leistbare Kreditrate. Wir empfehlen Ihnen, dabei zusätzlich auch noch einen Risikopuffer für unvorhergesehene Ersatzanschaffungen oder Reparaturen einzuplanen.
Ihr Recht zur Kündigung des Postbank Privatkredits richtet sich nach dem Gesetz und den Regelungen im Postbank Privatkredit Vertrag. Der Postbank Privatkredit kann nicht ordentlich (d.h. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) gekündigt werden. Sie haben aber, wie unter „Sondertilgungen“ erklärt, das Recht, jederzeit Sondertilgungen zu leisten oder den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen.
Die Postbank kann den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzugs kündigen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen dafür finden Sie unter „Was geschieht bei Zahlungsverzug?“
Über Details der jeweiligen Kündigungsgründe und des Kündigungsverfahrens werden wir Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss informieren.
Sie müssen Ihre monatlichen Raten wie im Vertrag geregelt fristgerecht zurückzahlen. Da die Rate von Ihrem Konto eingezogen wird, müssen Sie zu den jeweiligen Terminen für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Einzugskonto sorgen. Wenn Sie die fälligen Monatsraten für den Postbank Privatkredit nicht bezahlen, geraten Sie in Zahlungsverzug. Dadurch könnten Ihnen Verzugszinsen und zusätzliche Kosten für Mahnungen entstehen.
Wenn Sie mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ganz oder teilweise nicht gezahlt haben und mit mindestens 10% des Nettodarlehensbetrags, bei einer Laufzeit des Kreditvertrages von bis zu drei Jahren oder bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5% des Nettodarlehensbetrags in Verzug sind, können wir Ihren Kredit kündigen. Vor einer Kündigung werden wir Ihnen eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags setzen und Ihnen ein Gespräch über die Möglichkeit einer einverständlichen Regelung anbieten.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist werden wir die gesamte Restschuld von Ihnen verlangen. Es kann sein, dass dann die Sicherheiten verwertet werden, wir eine Zwangsvollstreckung bei Ihnen durchführen oder Sie einen negativen Eintrag bei der SCHUFA erhalten. All dies kann die Erlangung eines weiteren Kredits erschweren.
Absicherung der Kreditraten
Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, dass Sie sich und Ihre Familie finanziell absichern. Wenn Sie noch keine anderweitige Absicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Produktes PB Ratenschutz unseres Partners PB Lebensversicherung AG bzw. PB Versicherung AG. Dieses können Sie ganz einfach, schnell und unkompliziert zusammen mit Ihrem Wunschkredit abschließen.
Vertragspartner für den PB Ratenschutz ist die PB Lebensversicherung AG bzw. die PB Versicherung AG.
Der Abschluss des PB Ratenschutzes zur Absicherung Ihres Kredites ist freiwillig und keine Bedingung für den Abschluss des Kreditvertrages oder dessen Konditionen Schließlich ist es Ihre Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie sich und Ihre Familie absichern möchten.
Den Umfang der Absicherung können Sie als 1. Kreditnehmer nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen wählen. Entscheiden Sie sich für die Variante Todesfallabsicherung, dann wird im Todesfall eine Einmalzahlung in Höhe des jeweiligen Kreditaußenstandes gemäß dem bei Vertragsabschluss gültigen Tilgungsplan Ihres Kreditkontos geleistet, so dass sich Ihre Familie um diese finanzielle Belastung nicht mehr kümmern muss. Schließen Sie zusätzlich auch die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit mit ein, werden im Fall einer längeren Krankheit bis zu 24 Monatsraten von der Versicherung übernommen. Bei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit werden ebenfalls bis zu 24 Monatsraten für den Fall des unverschuldeten Verlustes Ihres Arbeitsplatzes übernommen. So haben Sie ausreichend Zeit, sich auf die Genesung oder die Suche nach einer neuen Stelle zu konzentrieren.
Für den 2. Kreditnehmer kann zusätzlich die Todesfallabsicherung abgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass auch der 1. Kreditnehmer eine Absicherung gewählt hat.
Für alle Kreditverträge mit Arbeitslosigkeitsversicherung, die auf einer ab dem 1.11.2010 bei der Postbank eingegangenen Kundenanfrage beruhen, gelten im Rahmen des Versicherungsverhältnisses folgende neue Assistanceleistungen der PB Versicherung AG:
- Im Fall einer drohenden Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, kostenlos eine einmalige telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
- Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bieten wir Ihnen über einen Partner der PB Versicherung AG ein kostenloses professionelles Bewerbertraining in dem z.B. auch eine Analyse Ihrer Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
In der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Details dargestellt:
PB Ratenschutz für den/die | Wartezeit/ Karenzzeit | Versicherungsleistung | Leistungsdauer |
Todesfall | keine/keine | Das zum Todestag versicherte Kapital | Einmalzahlung |
Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung durch Arzt bei Krankheit/Unfall) | keine/ 3 Monate |
Versicherte Kreditrate, max. 1.500 € monatlich |
max. 24 Monate * |
Arbeitslosigkeit (Kündigung durch Arbeitgeber/ Aufhebungsvertrag) | 6 Monate/ 3 Monate |
Versicherte Kreditrate, max. 1.500 € monatlich |
max. 24 Monate * |
Arbeitslosigkeit (Kündigung durch Arbeitgeber/ Aufhebungsvertrag) | keine | Assistanceleistungen: einmalige telefonische Rechtsberatung bereits bei drohender Arbeitslosigkeit sowie ein persönliches Bewerbertraining über einen Partner der PB Versicherung AG bei Eintritt der Arbeitslosigkeit | einmaliger Anspruch pro Leistungsfall * |
* Mehrfachleistung: Die Absicherung Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit kann mehrfach während der Kreditlaufzeit in Anspruch genommen werden.
Der PB Ratenschutz kann nur von Kreditnehmern mit Wohnsitz in Deutschland oder in einem Land, für das die PB Lebensversicherung AG bzw. PB Versicherung AG den Dienstleistungsverkehr bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angemeldet hat (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Dänemark, Polen und Tschechien), abgeschlossen werden.
Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der PB Lebensversicherung AG bzw. der PB Versicherung AG.
Unter der Wartezeit, die es nur beim Arbeitslosigkeitsschutz gibt, versteht man die Zeitspanne vor dem Beginn des Versicherungsschutzes. Ein Beispiel: Bei Vertragsabschluss des PB Ratenschutz mit Arbeitslosigkeitsschutz am 01.03.2017 ist ein Leistungsfall Arbeitslosigkeit versichert, wenn er nach dem Ablauf von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn, also ab dem 01.09.2017 eintritt.
Mit Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls und der ersten Zahlung der Versicherungsleistung gemeint. Ein Beispiel: Wenn der Leistungsfall Arbeitsunfähigkeit am 01.03.2017 eintritt, dann erhalten Sie Versicherungsleistungen nach Ablauf von drei Monaten, also ab dem 01.06.2017, falls die Arbeitsunfähigkeit weiterhin fortbesteht.
Sollten Sie sich den Abschluss des PB Ratenschutz noch einmal überlegen und nachträglich doch noch auf die Absicherung verzichten wollen, dann können Sie den Ratenschutz-Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem Sie den sogenannten Welcome Letter (inkl. Widerrufsbelehrung und Produktinformationsblatt) erhalten haben (§ 7a Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Für den Widerruf können Sie das Muster-Widerrufsformular auf der Webseite nutzen: Sollten Sie Ihre Vertragserklärung zur Restkreditversicherung widerrufen, so wird der mitfinanzierte Versicherungsbeitrag dem Kreditkonto gutgeschrieben. Der Kreditvertrag läuft dann weiter. Sofern Sie die Restkreditversicherung und den Kreditvertrag widerrufen möchten, teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit. Für den Widerruf können Sie das Muster-Widerrufsformular bei der PB Versicherung AG nutzen.
Den PB Ratenschutz können Sie ganz einfach und schnell zusammen mit Ihrem Kredit beantragen. Den Ratenschutz-Einmalbeitrag zahlen Sie dann ganz bequem zusammen mit Ihrer monatlichen Rate zurück.
Wir überweisen den Ratenschutz-Einmalbeitrag umgehend an die PB Lebensversicherung AG bzw. PB Versicherungs AG, um den sofortigen und umfänglichen Versicherungsschutz sicherzustellen. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der PB Lebensversicherung AG bzw. der PB Versicherung AG.
Nein, ein nachträglicher Abschluss des PB Ratenschutzes ist leider nicht möglich.
Ihre Flexibilität ist uns wichtig. Das gilt natürlich auch für die Absicherung mit dem PB Ratenschutz. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, den PB Ratenschutz losgelöst vom Kreditvertrag jederzeit mit der Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Es gilt keine Mindestvertragslaufzeit.
Bei Kündigung erhalten Sie den nicht verbrauchten Ratenschutz-Einmalbeitrag auf Ihr Kreditkonto zurückerstattet. Der nicht verbrauchte Ratenschutz-Einmalbeitrag wird nach einer Formel berechnet, die Sie den Bedingungen zu Ihrem Ratenschutzvertrag entnehmen können. Insbesondere gibt es keinen Stornoabschlag. Sofern Sie nur den PB Ratenschutz gekündigt haben, läuft der Kreditvertrag weiter und Sie erhalten einen neuen Zins- und Tilgungsplan.
Bitte beachten Sie, dass nur die Kündigung des PB Ratenschutz-Gesamtvertrags vorgenommen werden kann. Die Kündigung einer Deckungsart (z.B. Kündigung der Arbeitslosigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei Beibehaltung der übrigen Deckungen) ist nicht möglich.
Je nach gewähltem Umfang der Absicherung leistet die Versicherung entweder eine Einmalzahlung in Höhe des zum Todestag versicherten Kapitals oder die monatliche Rate wird bei Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit für den Zeitraum von bis zu 24 Monaten übernommen. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der PB Lebensversicherung AG bzw. der PB Versicherung AG.
Bitte wenden Sie sich im Leistungsfall direkt an den Kundenservice der PB Lebensversicherung AG bzw. PB Versicherungs AG. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen für die schnelle Anmeldung eines Leistungsfalls.
Kontaktdaten für die Anmeldung eines Leistungsfalls aus der Todesfall- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung:
PB Lebensversicherung AG
Kundenservice Leistung
Postfach 101054
40710 Hilden
Tel.: 02103 346450
info@pb-versicherung.de
Kontaktdaten für die Anmeldung eines Leistungsfalls aus der Arbeitslosigkeitsversicherung:
PB Versicherung AG
Kundenservice Leistung
Postfach 101054
40710 Hilden
Tel.: 02103 346504
info@pb-versicherung.de
Um Sie vor allem bei längeren Kreditlaufzeiten optimal abzusichern, sind bei den Absicherungen gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Mehrfachleistungen möglich. Die Versicherung kann mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Leistungsfall wiederholt gegeben sind. Details entnehmen Sie bitte Ihrem Ratenschutz-Vertrag.