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Vermögens- wirksame Leistungen.

Passt. Mit vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber und mit staatlicher Förderung.
  • Extrageld vom Arbeitgeber
  • Von staatlicher Förderung profitieren
  • Überschaubare Laufzeit
  • Geldanlage in Bausparplänen möglich
     
  • Extrageld vom Arbeitgeber
  • Von staatlicher Förderung profitieren
  • Überschaubare Laufzeit
  • Geldanlage in Bausparplänen möglich

Mit Geld vom Arbeitgeber vorsorgen: die vermögenswirksamen Leistungen

Beim Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen können Sie grundsätzlich zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag wählen. Die Postbank unterstützt Sie sehr gerne bei der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge. Mit einem Bausparvertrag können Sie gleich mehrfach profitieren: Sowohl von den vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber als auch von der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag der BHW einfließen lassen, dann zahlt Ihr Arbeitgeber einen Extrabeitrag für Ihr zukünftiges Eigenheim. Dabei stehen Ihnen generell alle Möglichkeiten offen, die Ihnen die Postbank und BHW bieten. Ob BHW Wohnbausparen oder BHW Wohnbausparen Plus – immer können Sie auch über die vermögenswirksamen Leistungen Kapital für Ihr künftiges Eigenheim ansparen.

So funktionieren vermögenswirksame Leistungen

Klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Beim VL-Sparen bestehen verschiedene Möglichkeiten, Vermögen aufzubauen. Beispielsweise können die vermögenswirksamen Leistungen in Ihre private Rentenversicherung, einen Fondsparvertrag, ein Banksparplan oder in die Baufinanzierung investiert werden. Die geläufigste Investitionsform ist aber der Bausparvertrag, mit dem Sie den Grundstein für Ihr zukünftiges Zuhause legen können. Je nach Höhe Ihres Einkommens haben Sie zusätzlich Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage, welche Sie zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen können. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter beim VL-Sparen.

  1. Mit Geld vom Chef für morgen vorsorgen

    Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine staatlich geförderte Sparform, die es Arbeitnehmern ermöglichen soll, unkompliziert Vermögen aufzubauen. Ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

  2. Sieben Jahre Haltefrist

    Sparpläne mit den vermögenswirksamen Leistungen verfügen zumeist über eine Sperrfrist von sieben Jahren, um sich für die staatliche Förderung zu qualifizieren. Häufig wird über sechs Jahre eingezahlt und ein weiteres Haltejahr vereinbart. Erst nach Ablauf der Sperrfrist erhalten Sie Ihr Geld aus den vermögenswirksamen Leistungen.

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