- Extrageld vom Arbeitgeber
- Von staatlicher Förderung profitieren
- Überschaubare Laufzeit
- Geldanlage in Bausparplänen möglich
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Vermögens- wirksame Leistungen.
- Extrageld vom Arbeitgeber
- Von staatlicher Förderung profitieren
- Überschaubare Laufzeit
- Geldanlage in Bausparplänen möglich
So funktionieren vermögenswirksame Leistungen
Klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Beim VL-Sparen bestehen verschiedene Möglichkeiten, Vermögen aufzubauen. Beispielsweise können die vermögenswirksamen Leistungen in Ihre private Rentenversicherung, einen Fondsparvertrag, ein Banksparplan oder in die Baufinanzierung investiert werden. Die geläufigste Investitionsform ist aber der Bausparvertrag, mit dem Sie den Grundstein für Ihr zukünftiges Zuhause legen können. Je nach Höhe Ihres Einkommens haben Sie zusätzlich Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage, welche Sie zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen können. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter beim VL-Sparen.
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Mit Geld vom Chef für morgen vorsorgen
Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine staatlich geförderte Sparform, die es Arbeitnehmern ermöglichen soll, unkompliziert Vermögen aufzubauen. Ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
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Sieben Jahre Haltefrist
Sparpläne mit den vermögenswirksamen Leistungen verfügen zumeist über eine Sperrfrist von sieben Jahren, um sich für die staatliche Förderung zu qualifizieren. Häufig wird über sechs Jahre eingezahlt und ein weiteres Haltejahr vereinbart. Erst nach Ablauf der Sperrfrist erhalten Sie Ihr Geld aus den vermögenswirksamen Leistungen.