Regelmäßige Investitionen sind wichtig für das Fortkommen eines jeden Unternehmens. Aktuell gilt das neben der Bewältigung der Corona-Pandemie-Folgen insbesondere für den Bereich Digitalisierung, aber auch für alles, was mit dem Thema Energie zusammenhängt. Beide Bereiche sind eng verknüpft und nicht zuletzt wichtige Kostentreiber. Die Verteuerung von Energie sorgte laut einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) schon vor Ausbruch des Russland-Ukraine-Kriegs bei rund 70 Prozent der Firmen für einen starken beziehungsweise mittleren Preisauftrieb. Das gilt insbesondere für die Industrie und die Bauwirtschaft. Beide Branchen erwarten, dass die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen mittelfristig sogar noch zunehmen werden. Auch mit Blick auf Arbeits- sowie administrative Kosten gehen die Betriebe mittelfristig von preistreibenden Wirkungen aus. Hier kann die Digitalisierung ein Mittel sein, um im Unternehmen langfristig Einsparpotenziale zu realisieren.
Finanzierung
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Wie Freiberufler und Unternehmen den Wandel finanzieren können
Zurück zur Normalität heißt es voraussichtlich spätestens ab dem zweiten Halbjahr 2022 auch bei den Finanzierungen, denn dann könnten die staatlichen Corona-Hilfsprogramme, deren Antragsfristen bereits mehrfach verlängert wurden, endgültig auslaufen. Damit rücken die klassischen Finanzierungsformen wieder in den Fokus. Die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen im Überblick:
Tipp: Im „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ wurde für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens wieder die Möglichkeit der degressiven Abschreibung eingeführt. Sie beträgt das 2,5-Fache des linearen Abschreibungssatzes, maximal 25 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise des Restbuchwerts. Diese Möglichkeit wurde im Rahmen des „Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes“ für 2022 verlängert. Zudem können Unternehmer, die ihren Betrieb mit bestimmter neuer IT ausstatten, diese Ausgaben seit 2021 in voller Höhe als gewinnmindernde Betriebsausgaben abschreiben. Bislang mussten die Anschaffungskosten auf mindestens drei Jahre verteilt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 23.03.2022. Der Artikel ersetzt nicht die steuerliche Beratung.
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