Förderung

KfW-Förderung für Unternehmen – was jetzt neu ist

Zum Jahresbeginn 2022 hat die staatliche KfW-Bank ihre Förderprogramme für Unternehmen neu strukturiert und erweitert.

„Kundenorientiert, transparent und einfach zugänglich“, so beschreibt der KfW-Vorstandsvorsitzende Stefan Wintels die neuen Förderprogramme für den Mittelstand, die das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW-Bank gemeinsam entwickelt haben. Die Programme haben mit Beginn des Jahres 2022 den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm abgelöst. Zunächst weiterlaufen werden nur die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell im Rahmen des KfW-Corona-Sonderprogramms: Das seit März 2020 bestehende Sonderprogramm wurde zuletzt bis zum 31.03.2022 verlängert. Darüber hinaus bleiben unverändert bestehen der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld. Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) fördert seit mehr als 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt ursprünglich aus Mitteln des Marshallplans, wird vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet und über die dafür 1948 gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, in Form von Förderkrediten vergeben. Im Fokus der Förderung stehen Freiberufler*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Ziel der Neustrukturierung der KfW-Programme sei es, den deutschen Mittelstand mit einem klaren und bedarfsgerechten Förderangebot bei der Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie und der Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft zu unterstützen, sagt KfW-Vorstand Wintels.

Neue Förderung für nachhaltige Mobilität

Der Verkehrssektor spielt beim Thema Klimaneutralität eine zentrale Rolle. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die KfW ab sofort Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen bei Investitionen in nachhaltige Mobilität, etwa die Umstellung auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität unterstützt die KfW grüne Verkehrsprojekte in Unternehmen und im öffentlichen Raum, sofern diese gemäß der EU-Taxonomie für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften umgesetzt werden. Die maximale Kreditsumme je Projekt beträgt 50 Millionen Euro. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW.

Bildnachweis: KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh

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