„Kundenorientiert, transparent und einfach zugänglich“, so beschreibt der KfW-Vorstandsvorsitzende Stefan Wintels die neuen Förderprogramme für den Mittelstand, die das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW-Bank gemeinsam entwickelt haben. Die Programme haben mit Beginn des Jahres 2022 den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm abgelöst. Zunächst weiterlaufen werden nur die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell im Rahmen des KfW-Corona-Sonderprogramms: Das seit März 2020 bestehende Sonderprogramm wurde zuletzt bis zum 31.03.2022 verlängert. Darüber hinaus bleiben unverändert bestehen der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld. Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) fördert seit mehr als 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt ursprünglich aus Mitteln des Marshallplans, wird vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet und über die dafür 1948 gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, in Form von Förderkrediten vergeben. Im Fokus der Förderung stehen Freiberufler*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Ziel der Neustrukturierung der KfW-Programme sei es, den deutschen Mittelstand mit einem klaren und bedarfsgerechten Förderangebot bei der Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie und der Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft zu unterstützen, sagt KfW-Vorstand Wintels.