Fragen zum Auslandszahlungsverkehr
Die IBAN ist die standardisierte internationale Kontonummer. Der BIC - auch SWIFT-Code genannt - ist die internationale Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters. Die Verwendung von IBAN und BIC des Zahlungsempfängers ist Voraussetzung für die Nutzung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Für Euro-Zahlungen im Inland braucht der BIC seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr angegeben werden. Für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen im EWR ist die Angabe des BIC seit dem 1. Februar 2016 nicht mehr erforderlich.
Für Auslandsüberweisungen innerhalb des EWR (in einer anderen Währung als Euro) oder Überweisungen in Länder außerhalb des EWR (in Euro oder anderer Währung) ist die Angabe der IBAN und BIC weiterhin notwendig. Ersatzweise haben Sie auch die Möglichkeit, anstelle der IBAN die Kontonummer oder bei Überweisungen in Länder außerhalb des EWR, Kontonummer und Bank Code der Empfängerbank anzugeben.
IBAN und BIC zu Ihrem Konto finden Sie auf allen Kontoauszügen, im Online-Banking oder auf fast allen Postbank Cards (Debitkarten).
Kontoauszug
Online Banking
Postbank Card (Debitkarten)
Die Ausführungsfristen für grenzüberschreitende Zahlungsaufträge können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Mit der Postbank Card (Debitkarte) können Sie an Geldautomaten in ganz Europa und vielen Anrainerstaaten Bargeld abheben. Eine Übersicht finden Sie hier.
Übrigens: an über 700 Geldautomaten in ausländischen Niederlassungen der Deutsche Bank AG erhalten Postbank Kunden kostenlos Bargeld.
Das Limit für Bargeldverfügungen im Ausland ist bei einer Postbank Card (Debitkarte) standardmäßig auf 1.500 Euro festgesetzt. Sie können es – zum Beispiel für einen Urlaub – individuell erhöhen und danach wieder absenken. Dafür wählen Sie im Online-Banking unter „Einstellungen“ einfach die Funktion „Auftrags- und Kartenlimit“. Wenn Sie Ihre Postbank Card (Debitkarte) nicht im Ausland nutzen, empfehlen wir Ihnen, das Limit auf null zu setzen.